Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der K & W Drive Systems, WALLISCH Getriebe und Motoren Vertriebs-GesmbH („K&W“ oder „Wir“). Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Vertragspartner („Sie“) und K&W finden folgende Vertrags- und Geschäftsbedingungen in vorgegebener Reihenfolge Anwendung:

a) das dem jeweiligen Einzelvertrag zu Grunde liegende Angebot;
b) die Liefer- und Preisbestimmungen;
c) etwaige weitere Vertrags- und Geschäftsbedingungen Dritter (insbesondere von Herstellern/Produzenten), auf die ausdrücklich verwiesen wird;
d) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Ungeachtet oben angeführter Reihenfolge kommt es, außer im Falle einer ausdrücklichen gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung, zur ausschließlichen Anwendung dieser AGB. Damit gemeint ist, dass keine anderen AGB zur Anwendung gelangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner dem Geschäftsabschluss seine eigenen AGB zu Grunde legt oder die Geltung generell in Zweifel steht. K&W widerspricht, selbst bei Kenntnis, ausdrücklich anderen AGB des Vertragspartners.

1.3. Ihre Aufträge werden grundsätzlich nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Maßgeblich ist dabei die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese Bedingungen auch dann Vertragsinhalt, wenn sie beim Einzelvertrag nicht ausdrücklich erwähnt werden.

1.4. Änderungen dieser AGB werden Ihnen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn Sie diesen nicht binnen 14 Tagen widersprechen (auf die Bedeutung Ihres Schweigens werden Sie in der Verständigung explizit hingewiesen).

1.5. Sie anerkennen hiermit ausdrücklich, dass diese AGB rechtsverbindlich sind und Vertragsbestandteil geworden sind.

2. Vertragsschluss, Lieferverpflichtung und Teilnichtigkeit

2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Bevor wir Ihren Auftrag ausdrücklich angenommen haben kommt kein gültiger Vertrag zustande.

2.2. Die eventuelle Unwirksamkeit/Ungültigkeit/Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat auf die Geltung der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss. K&W und der Vertragspartner verpflichten sich in einem solchen Fall, diese Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

2.3. Mündliche Abreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform, das gilt auch für ein Abgehen von der Schriftklausel.

3.Lieferung, Termine und Fristen

3.1. K&W ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.

3.2. Die vereinbarten Liefertermine und -fristen gelten nur als Richtgröße, es sei denn sie wurden schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Die für die Lieferung bemessene Lieferzeit beginnt frühestens ab Erhalt der in allen kaufmännischen und technischen Belangen endgültig fixierten Angaben zu laufen. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche verlängern die Lieferzeit angemessen.

3.3. Nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Vertragspartner K&W schriftlich zur Lieferung auffordern. Frühestens mit Zugang dieser Aufforderung gerät K&W in Lieferverzug.

3.4. Geringfügige Überschreitungen von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass deshalb die Folgen des Lieferverzugs eintreten.

3.5. Sollte K&W in Lieferverzug geraten, kann der Vertragspartner an der Erfüllung des Vertrags festhalten oder unter schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Sofern K&W bereits Teilleistungen erbracht hat, ist der Vertragspartner nur zum Rücktritt hinsichtlich noch ausständiger Teilleistungen berechtigt.

3.6. Wird, während aufrechten Verzugs, die Lieferung durch Zufall unmöglich, haftet K&W nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

3.7. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Empfängers ab Lager Wien. Alle Kosten für Transport und Transportversicherung von Wien bis zum Aufstellungsort gehen zu Lasten des Vertragspartners.

3.8. Im Falle höherer Gewalt oder einer unverschuldeten Betriebsstörung (auch bei unseren Geschäftspartnern), welche uns vorübergehend daran hindern, die vereinbarten Termine und Fristen einzuhalten, verlängern sich diese Liefertermine und -fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.

4.Preise

4.1. Alle Preisangaben sind freibleibend. Sofern im Angebot nicht anders angeführt, verstehen sich sämtliche Preise in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, verstehen sich die genannten Preise immer ab unserem Lager Wien, exklusive Verpackung, welche zum Selbst-kostenpreis berechnet wird. Allfällige Transportkosten, wie insbesondere Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren oder Abgaben, sind vom Vertragspartner zu tragen.

4.3. Preise für Dienstleistungen (Service usw.) werden stets zu jenen Sätzen berechnet, welche am Tage der Leistung in Kraft sind. Ähnliches gilt auch für die Fahrtspesen und Aufenthaltskosten unserer Techniker, Instruktoren und Monteure.

5. Rücktrittsrecht, Rückstellung der Lieferung

5.1. Höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, Transportsperren und Ähnliches entbinden uns von der vereinbarten Lieferfrist bzw. Lieferverpflichtung. Dies gilt auch für den Fall, dass K&W nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, unter welchen die Erbringung der Haupt- und Nebenleistungen des Vertragspartners als nicht mehr gesichert gelten. Davon unabhängig steht uns in diesem Fall ein unbedingtes und sofortiges Rücktrittsrecht zu.

5.2. Im Falle der Nichteinhaltung wesentlicher vertraglicher Pflichten des Vertragspartners (etwa Zahlungsverzug) ist K&W berechtigt, bereits geleistete Lieferungen vom Vertragspartner zurück zu verlangen oder auf Vertragserfüllung zu bestehen. Die Rückstellung erfolgt in diesem Fall auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche in Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt bleiben hiervon unberührt.

6. Gewährleistung, Garantie, Mängelrüge

6.1. Die hier unter Punkt 6 dieser AGB beschriebenen Gewährleistungs- und Garantie-regelungen finden keine Anwendung sofern es sich um Produkte handelt, die lediglich von K&W geliefert und von anderen Geschäftspartnern hergestellt wurden (insbesondere fabrikneue Maschinen, Geräte und Apparate) und für die  die vom Hersteller/Produzenten angegebenen Gewährleistungs- und Garantiebedingungen gelten. K&W übernimmt lediglich die Abwicklung des Garantie- und Gewährleistungsprozesses. Die Frage, ob überhaupt ein Garantie- oder Gewährleistungsfall eingetreten ist, richtet sich wiederum nach den Bestimmungen des Herstellers. In allen anderen Fällen, d.h. in allen Fällen, in denen nicht abschließend die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen von Herstellern/Produzenten gelten, gelten die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen wie unter 6.2. – 6.7. beschrieben.

6.2. Der Vertragspartner hat die Lieferung sofort am vereinbarten Abnahmeort auf etwaige offenkundige Mängel zu überprüfen. Wenn der Vertragspartner auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend verzichtet, ist grundsätzlich von einer ordnungsgemäß gelieferten Ware durch K&W auszugehen. Bemängelungen wegen Beschaffenheit unserer Lieferungen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen der Ware am Empfangsort schriftlich bei uns erhoben worden sind. Die Mängelrüge ist ausreichend zu begründen und mit entsprechendem Beweismaterial zu belegen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung auf oben angeführte Weise zu rügen.

6.3. Geringfügige technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen gelten vorweg als genehmigt.

6.4. Sämtliche Nebenspesen, wie Transportkosten oder allfällige Zollbehandlungskosten etc. gehen zu Lasten des Vertragspartners.

6.5. Eine allfällige Gewährleistungsfrist beträgt maximal 12 Monate ab Abnahme. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung.

6.6. Bei begründeten Mängeln ist die Gewährleistung auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Mehrere Nachbesserungen und Ersatzlieferungen sind zulässig. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Vertragspartner oder ein von K&W nicht ermächtigter Dritter Änderungen oder Instandsetzungen am Produkt vorgenommen hat. Im Falle der Verbesserung, der Neulieferung oder des Nachtrags des Fehlenden beginnt die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen nicht erneut zu laufen.

7. Zahlungskonditionen, Verzug und Aufrechnungsverbot

7.1. Die Zahlungskonditionen, wie insbesondere die Fälligkeit und Art der Zahlung, sind in der Auftragsbestätigung bzw. Faktura ersichtlich. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung.

7.2. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das von uns ausgewiesene Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechsel und Scheck erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Vertragspartners.

7.3. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor bei Aufträgen der Vertragspartner eine Anzahlung zu verlangen.

7.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist K&W berechtigt, nach eigener Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Dieser Anspruch umfasst auch Zinseszinsen. Zudem verpflichtet sich der Vertragspartner im Falle des Zahlungsverzuges die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten sowie die, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkasso-spesen, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. K&W ist im Falle des Zahlungs-verzuges des Vertragspartners nicht verpflichtet die eigene Leistung zu erbringen, solange dieser Verzug andauert. Des Weiteren ist K&W im Falle des Verzuges berechtigt sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

7.5. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet mit allfälligen bestrittenen oder nicht rechtskräftigt festgestellten Gegenansprüchen, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung aufzurechnen. Ebenso ist dem Vertragspartner die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften nicht gestattet.

8. Eigentumsrecht

8.1. Die gelieferten Maschinen, Geräte und Apparate, sowie Zubehör und Ersatzteile bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

8.2. Der Eigentumsvorbehalt dient auch der Sicherung unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

8.3. Die Verpfändung des Lieferungsgegenstandes vom Vertragspartner vor restloser Bezahlung gilt als ausgeschlossen, sofern wir nicht vor Durchführung der Verpfändung unsere Zustimmung hierzu schriftlich erklären.

8.4. Der Vertragspartner ist, solange er nicht Eigentümer geworden ist, verpflichtet, für eine angemessene Verwahrung der gelieferten Waren zu sorgen und, soweit verhältnismäßig, diese angemessen zu versichern. Jedenfalls trägt der Vertragspartner die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung des Lieferungsgegenstandes.

9. Erfüllung und Versand

9.1. Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Liefergegenstände dem Spediteur bzw. dem Transportunternehmen übergeben worden sind.

9.2. Der Vertragspartner ist grundsätzlich zur Übernahme zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet. Im Falle der Nicht-Übernahme können wir von unseren gesetzlichen Rechten aus dem Annahmeverzug Gebrauch machen.

9.3. Hinsichtlich der Verpackung gelten die im Punkt 4.2 genannte Bedingungen. Die von uns in Verkehr gesetzten Verpackungen sind unter der ARA Nummer10651 lizenziert.

9.4. Etwaige Ersatzansprüche aus sichtbaren Transportschäden hat der Vertragspartner sofort bei Bezug der Ware bei der Transportanstalt bzw. dem Transportunternehmen zu erheben und die zweckmäßige Beweissicherung gegen den Frachtführer oder Spediteur durchzuführen. Andere Beanstandungen sind direkt nach Empfang der Ware bei uns vorzubringen.

9.5. Versicherungen aller Art erfolgen nur über Anordnung und auf Kosten des Vertragspartners in dem von ihm gewünschten Ausmaß.

9.6. Aufbewahrungsmaßnahmen und die damit verbundenen Kosten, die aus Verschulden des Vertragspartners notwendig werden, sind vom Vertragspartner zu tragen. Die Liefergegenstände gelten als ordnungsgemäß zugestellt.

10. Haftung

10.1. Soweit im jeweiligen Angebot (Punkt 1.1. a.) oder in Vertrags- und Geschäftsbedingungen Dritter (Punkt 1.1. b.) nichts Gegenteiliges geregelt ist, haftet der Vertragspartner unbeschränkt für den Ersatz aller Schäden, die er schuldhaft verursacht hat. Er haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

10.2. Soweit im jeweiligen Angebot (siehe Punkt 1.1. a.) oder in Vertrags- und Geschäftsbedingungen Dritter (Punkt 1.1. b.) nichts Gegenteiliges geregelt ist, haften wir für den Ersatz von Schäden, die wir schuldhaft verursacht haben. Wir haften nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Wert der betroffenen Lieferung beschränkt. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die reine Schadensbehebung. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, sonstige Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.

10.3. Der Vertragspartner hat den Beweis dafür zu erbringen, dass ein ihm entstandener Schaden auf unser Verschulden zurückzuführen ist. Der Vertragspartner hat außerdem den Beweis dafür zu erbringen, dass ihn an einem uns entstandenen Schaden kein Verschulden trifft. Dies gilt für sämtliche Formen des Verschuldens (leichte/grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz).

10.4. Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Verfall spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

10.5. Bei Werklieferungsverträgen haften wir nicht, wenn trotz Erfüllung der Warnpflichten, der Vertragspartner auf eine gewisse Umsetzung besteht.

11. Datenschutz

11.1. Sowohl K&W als auch der Vertragspartner sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten.

11.2. K&W verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.kwds.at/footer/datenschutz

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl und Vertragssprache

12.1. Als Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung gilt Wien.

12.2. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag selbst oder aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

12.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

12.4. Die Vertragssprache ist Deutsch. Für die Auslegung einzelner Bestimmungen ist primär die deutsche Fassung der AGB heranzuziehen.

13. Sonstiges

13.1. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Vertrag sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.

K & W Drive Systems, WALLISCH Getriebe und Motorenvertriebs-GesmbH

Forchheimergasse 32
AT - 1230 Wien
T  +43 1 890 1650
E  office@kwds.at
www.kwds.at
 

Gültig ab: 19.04.2022

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